Steuern sparen durch denkmalgeschützte Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien bieten nicht nur architektonische und historische Vorteile, sondern auch erhebliche steuerliche Vergünstigungen. Investoren und Eigentümer, die in eine denkmalgeschützte Immobilie investieren, können durch gezielte steuerliche Maßnahmen profitieren und damit eine attraktive Rendite erzielen. In diesem Artikel werden wir im Detail darauf eingehen, welche steuerlichen Vorteile es gibt und wie Sie diese optimal nutzen können.

Steuern sparen durch denkmalgeschützte Immobilien 

Immobilien als Steuerstrategie:

Denkmalgeschützte Immobilien bieten nicht nur architektonischen Charme, sondern auch attraktive steuerliche Vorteile. Investoren und Eigentümer, die in historische Gebäude investieren, haben die Möglichkeit, durch spezielle steuerliche Regelungen erhebliche Einsparungen zu erzielen. Was Sie über denkmalgeschützte Immobilien wissen sollten! Der Erwerb und die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien bieten eine einzigartige Gelegenheit, von steuerlichen Vergünstigungen zu profitieren. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche steuerlichen Vorteile in diesem Bereich bestehen und wie Sie diese gezielt nutzen können, um Ihre Investition noch profitabler zu machen. Dabei handelt es sich um allgemeine Informationen, die Ihnen einen Überblick verschaffen. Für eine detaillierte Beratung, die Ihre individuelle Situation berücksichtigt, empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters.

Was sind denkmalgeschützte Immobilien?

Eine denkmalgeschützte Immobilie ist ein Gebäude oder eine Immobilie, die aufgrund ihrer historischen, kulturellen oder architektonischen Bedeutung unter Schutz steht. Solche Immobilien dürfen nur unter strengen Auflagen renoviert oder modernisiert werden, um ihren historischen Wert zu bewahren. Der Denkmalschutz hat das Ziel, kulturelles Erbe für zukünftige Generationen zu erhalten.

Steuervorteile für Investoren von denkmalgeschützten Immobilien

Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien werden vom Staat gefördert, da diese einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung des Kulturguts leisten. Dies spiegelt sich in verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen wider, die sowohl für private als auch gewerbliche Investoren von Interesse sind. Zu den wichtigsten steuerlichen Vorteilen zählen:

1. Sonderabschreibungen nach § 7i EStG 

Der wohl bekannteste steuerliche Vorteil bei denkmalgeschützten Immobilien ist die Möglichkeit der Sonderabschreibungen nach § 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG). Hierbei können Erwerbs- und Sanierungskosten in erheblichem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für Eigennutzer als auch für Vermieter. 

  • Für Vermieter: Sie können über einen Zeitraum von 12 Jahren bis zu 100 % der Sanierungskosten abschreiben. In den ersten 8 Jahren können jeweils 9 % der Kosten und in den darauffolgenden 4 Jahren jeweils 7 % steuerlich abgesetzt werden.
  • Für Eigennutzer: Als Eigennutzer können Sie über einen Zeitraum von 10 Jahren 90 % der Sanierungskosten absetzen, was 9 % pro Jahr entspricht. Diese Sonderabschreibung bietet eine erhebliche Entlastung und macht den Erwerb von denkmalgeschützten Immobilien äußerst attraktiv.

2. Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung)

Neben der Sonderabschreibung gibt es auch die Möglichkeit der regulären Abschreibung für Abnutzung (AfA) bei denkmalgeschützten Immobilien. Die AfA beträgt in der Regel 2 % pro Jahr auf die Anschaffungskosten des Gebäudes. Diese Abschreibung kann über einen Zeitraum von 50 Jahren geltend gemacht werden. Für Investoren, die ihre denkmalgeschützte Immobilie vermieten, stellt dies einen langfristigen steuerlichen Vorteil dar, da die jährliche AfA ihre Steuerlast nachhaltig senkt. 

3. Steuerliche Vorteile bei der Schenkung und Erbschaft

Ein oft unterschätzter Vorteil denkmalgeschützter Immobilien ist der mögliche Steuererlass bei Schenkungen und Erbschaften. In vielen Fällen wird der Verkehrswert einer denkmalgeschützten Immobilie bei der Berechnung der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer reduziert. Dies kann eine erhebliche Entlastung für Erben oder Beschenkte darstellen. Um diesen Vorteil zu nutzen, muss die Immobilie jedoch für mindestens 10 Jahre im Familienbesitz verbleiben und weiterhin unter Denkmalschutz stehen. 

4. Umsatzsteuerliche Vorteile bei Sanierungskosten

Investoren, die eine denkmalgeschützte Immobilie sanieren, können unter Umständen von einer reduzierten Umsatzsteuer auf die Sanierungskosten profitieren. Normalerweise fallen für Handwerkerleistungen 19 % Umsatzsteuer an. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel bei besonders aufwändigen Sanierungen, kann der Steuersatz jedoch auf 7 % gesenkt werden. Dies stellt eine erhebliche Entlastung bei umfangreichen Renovierungsprojekten dar.

Fördermöglichkeiten und Zuschüsse

Neben den steuerlichen Vorteilen bieten Bund, Länder und Kommunen diverse Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien. Diese Zuschüsse müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden und können bis zu 20 % der Sanierungskosten decken. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Fördermittel in der Regel nur für Maßnahmen gewährt werden, die der denkmalgerechten Sanierung dienen.

Tipps für Investoren: So profitieren Sie optimal von den Steuervergünstigungen 

Damit Sie von den genannten Steuervergünstigungen optimal profitieren können, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Frühzeitige Abstimmung mit dem Denkmalamt: Bevor Sie mit der Sanierung beginnen, sollten Sie eng mit dem zuständigen Denkmalamt zusammenarbeiten. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Sanierungsmaßnahmen auch als denkmalgerecht anerkannt werden. 
  • Professionelle Steuerberatung: Die steuerlichen Regelungen für denkmalgeschützte Immobilien sind komplex. Eine professionelle Steuerberatung ist daher unerlässlich, um alle Vergünstigungen optimal auszuschöpfen.
  • Lange Haltedauer einplanen: Denkmalgeschützte Immobilien sollten als langfristige Investition betrachtet werden. Um alle steuerlichen Vorteile nutzen zu können, ist es ratsam, die Immobilie über einen längeren Zeitraum zu halten.

Risiken und Herausforderungen bei denkmalgeschützten Immobilien

Trotz der vielen Vorteile sollten Investoren auch die Herausforderungen und Risiken bei denkmalgeschützten Immobilien nicht unterschätzen. Sanierungen sind oft aufwändiger und teurer als bei herkömmlichen Immobilien. Zudem müssen alle Maßnahmen mit dem Denkmalamt abgestimmt werden, was zu Verzögerungen führen kann. Auch die laufenden Instandhaltungskosten sind oft höher, da nur spezialisierte Handwerker eingesetzt werden dürfen, um die denkmalgerechte Erhaltung sicherzustellen.

Fazit

Der Kauf und die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie bieten zahlreiche steuerliche Vorteile und sind eine attraktive Investition für Immobilienbesitzer. Die Möglichkeit der Sonderabschreibungen, der reduzierte Umsatzsteuersatz sowie die Vorteile bei Schenkung und Erbschaft machen denkmalgeschützte Immobilien besonders lukrativ. Investoren sollten jedoch auch die damit verbundenen Risiken und Kosten nicht außer Acht lassen und stets auf eine gründliche Planung sowie professionelle Beratung setzen.

Rechtlicher Hinweis:

Steuerliche Beratung erforderlich

Die bereitgestellten Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater. Wir empfehlen, alle steuerlichen Angelegenheiten mit einem qualifizierten Steuerberater zu besprechen.

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