Denkmalschutz: Vorteile durch Abschreibungen nutzen

Der Erwerb und die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien stellen nicht nur eine kulturelle Investition dar, sondern können auch finanziell interessant sein. Insbesondere die Möglichkeit, bestimmte Kosten steuerlich geltend zu machen, macht Denkmalschutz-Immobilien für Investoren und Eigennutzer attraktiv. In diesem Artikel informieren wir darüber, welche allgemeinen Optionen es gibt, um potenzielle Vorteile bestmöglich zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine steuerliche Beratung handelt. Für eine individuelle Einschätzung empfehlen wir, sich an einen Steuerberater zu wenden.

Was ist Denkmalschutz?

Eine Immobilie unter Denkmalschutz zu erwerben, bedeutet, dass sie eine besondere historische, architektonische oder kulturelle Bedeutung hat. Diese Gebäude sind geschützt, und ihre Sanierung erfordert spezielle Genehmigungen und Verfahren, die sicherstellen, dass der Charakter des Gebäudes erhalten bleibt. Dafür gibt es jedoch auch steuerliche Vergünstigungen, um den Mehraufwand finanziell auszugleichen.

Steuerliche Vorteile von denkmalgeschützten Immobilien

1. Abschreibung nach § 7i EStG für Vermieter

Als Eigentümer einer vermieteten Denkmalschutz-Immobilie können Sie die Sanierungskosten über einen Zeitraum von zwölf Jahren abschreiben. In den ersten acht Jahren lassen sich 9 % der Kosten jährlich steuerlich geltend machen, in den darauffolgenden vier Jahren noch 7 %. Dies führt insgesamt zu einer Abschreibung von 100 % der Sanierungskosten.

2. Abschreibung nach § 7h EStG für Sanierungsgebiete

Befindet sich die Immobilie in einem städtebaulichen Entwicklungsgebiet oder einem Sanierungsgebiet, gelten ähnliche Regelungen wie bei denkmalgeschützten Gebäuden. Auch hier können die Sanierungskosten über zwölf Jahre abgeschrieben werden. Die Abschreibungssätze entsprechen denen nach § 7i EStG: 9 % in den ersten acht Jahren und 7 % in den folgenden vier Jahren.

3. Abschreibung nach § 10f EStG für Eigennutzer

Für selbstgenutzte Denkmalschutz-Immobilien gilt eine andere Regelung. Hier können Eigentümer Sanierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich absetzen, wobei jährlich 9 % der Kosten geltend gemacht werden können. Dies führt zu einer Gesamtabschreibung von 90 % der Sanierungskosten.

Voraussetzungen für die Abschreibung

1. Denkmalschutz-Anerkennung

Zunächst muss die Immobilie offiziell als denkmalgeschützt anerkannt sein. Dies erfolgt durch die zuständige Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Ohne diese Anerkennung können keine steuerlichen Vorteile in Anspruch genommen werden.

2. Genehmigung der Sanierung

Die Sanierungsmaßnahmen müssen durch die Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Diese prüft, ob die geplanten Arbeiten den Charakter des Gebäudes bewahren und mit den geltenden Denkmalschutzbestimmungen im Einklang stehen.

3. Einholung einer Bescheinigung

Für die steuerliche Geltendmachung der Sanierungskosten ist eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich, die bestätigt, dass die Maßnahmen den Anforderungen des Denkmalschutzes entsprechen.

Vorteile für Investoren und Eigennutzer

Die Kombination aus kulturellem Erhalt und steuerlichen Vorteilen macht denkmalgeschützte Immobilien besonders interessant. Insbesondere für Investoren bieten sich durch die hohen Abschreibungssätze erhebliche Steuervorteile. Aber auch Eigennutzer profitieren durch die Möglichkeit, einen Großteil der Sanierungskosten abzuschreiben.

Durch die Sanierung wird der Wert der Immobilie in der Regel deutlich gesteigert, was langfristig zu einer positiven Wertentwicklung beiträgt. Auch in Hinblick auf die Vermietbarkeit sind denkmalgeschützte Immobilien oft sehr gefragt, da sie häufig in zentralen, historisch bedeutsamen Lagen liegen.

Nachteile und Herausforderungen

Trotz der vielen Vorteile sollten Eigentümer auch die Herausforderungen und potenziellen Nachteile von Denkmalschutz-Immobilien beachten. Die Sanierung solcher Gebäude kann sehr aufwendig und teuer sein, da bestimmte Materialien und Bauverfahren vorgeschrieben sind. Zudem sind die Genehmigungsverfahren oft zeitaufwendig.

Mögliche Herausforderungen:

  • Höhere Kosten für Materialien und Handwerker
  • Längere Sanierungsdauer durch behördliche Vorgaben
  • Begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten bei Umbauten

Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten

1. § 7i EStG für Vermieter
Eigentümer von vermieteten Denkmalschutz-Immobilien können Sanierungskosten wie folgt abschreiben:

  • 9 % der Sanierungskosten für die ersten 8 Jahre
  • 7 % der Sanierungskosten für die darauffolgenden 4 Jahre

2. § 7h EStG für Sanierungsgebiete
Wenn die Immobilie in einem städtebaulichen Entwicklungsgebiet oder Sanierungsgebiet liegt, gelten ähnliche Abschreibungsregeln:

  • 9 % der Sanierungskosten für die ersten 8 Jahre
  • 7 % der Sanierungskosten für die darauffolgenden 4 Jahre

3. § 10f EStG für Eigennutzer
Für eigengenutzte Denkmalschutz-Immobilien gelten folgende Abschreibungsmöglichkeiten:

  • 9 % der Sanierungskosten über 10 Jahre

Fazit: Denkmalschutz-Immobilien als attraktive Investition

Der Erwerb und die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien bieten nicht nur die Möglichkeit, kulturelles Erbe zu bewahren, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile. Mit den richtigen Abschreibungsmodellen können Eigentümer einen Großteil der Sanierungskosten steuerlich absetzen und gleichzeitig den Wert ihrer Immobilie langfristig steigern.

Denkmalschutz-Immobilien sind damit eine attraktive Option sowohl für Investoren als auch für Eigennutzer, die bereit sind, sich den speziellen Herausforderungen der Sanierung zu stellen. Wer die steuerlichen Vorteile optimal nutzt, kann von dieser besonderen Art der Immobilieninvestition erheblich profitieren.

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